Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.0
Diese AGB regeln die Nutzung von Mechli durch Garagen. Mechli ist für Unternehmen gedacht, nicht für Konsumentinnen und Konsumenten.
1. Parteien und Geltung
Vertragsparteien sind die ToastCode KLG, Bärenlochweg 2, 9465 Salez («Mechli»), und das Unternehmen, das sich bei Mechli registriert («Garage»). Wer die Garage registriert, bestätigt, dass er sie vertreten darf.
Die Garage nimmt diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag mit der Registrierung an. Mechli speichert, wann sie welche Fassung angenommen hat. Abweichende Bedingungen der Garage gelten nicht.
2. Leistungen
Mechli stellt eine Software im Browser und auf Werkstatt-Geräten bereit: Arbeitskarten, Stempeluhr, Kalender, Kunden und Fahrzeuge, Auswertung und Export. Welche Funktionen eine Garage hat, steht in «Einstellungen › Abrechnung».
Mechli entwickelt die Software weiter und darf Funktionen ändern. Funktionen, die zur Lizenz gehören, entfallen während des Lizenzjahrs nicht ohne gleichwertigen Ersatz.
3. Zugang
Der Admin der Garage legt die Personen an, vergibt ihre Rollen und PINs und richtet Werkstatt-Geräte ein. Die Garage hält Passwörter, PINs und eingerichtete Geräte unter Verschluss. Sie ist für alles verantwortlich, was über ihre Zugänge geschieht.
4. Testphase
Die Testphase ist kostenlos und hat keine Zeitgrenze. Die Garage nutzt alle Funktionen, mit ihrem ganzen Team, bis zur Zahl Arbeitskarten, die «Abrechnung» nennt (heute 50).
Ist diese Zahl erreicht, legt Mechli keine neuen Karten an. Offene Karten bearbeitet die Garage weiter, und ihre Daten bleiben.
5. Lizenz und Preis
Mit «Preis anfragen» meldet die Garage ihr Interesse. Mechli und die Garage vereinbaren den Jahrespreis, die Zahl der Personen und die Funktionen. Danach schaltet Mechli die Garage für ein Lizenzjahr frei.
Die Lizenz gilt für das vereinbarte Lizenzjahr und verlängert sich nicht von selbst. Mechli erinnert 30 Tage vor dem Ende daran; die Garage verlängert auf Anfrage, zum Preis des letzten Jahrs, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Endet die Lizenz ohne Verlängerung, arbeitet die Garage während einer Nachfrist von 30 Tagen wie gewohnt weiter. Danach gelten die Regeln der Testphase, und die Daten bleiben lesbar.
6. Rechnungen und Zahlung
Mechli stellt jedes Lizenzjahr im Voraus in Rechnung. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Die Garage findet sie als PDF in «Abrechnung»; Mechli schickt sie zudem an die Adresse unter «Rechnungen per E-Mail an».
Bezahlt die Garage nach einer Mahnung nicht innert 14 Tagen, darf Mechli die Nutzung auf die Regeln der Testphase beschränken. Bereits bezahlte Lizenzjahre werden nicht zurückerstattet.
7. Pflichten der Garage
- Die Garage erfasst nur Daten, die sie bearbeiten darf, und informiert ihre Kundschaft und ihre Mitarbeitenden über die Bearbeitung.
- Sie nutzt Mechli nur für ihren eigenen Betrieb und gibt Zugänge nicht an Dritte weiter.
- Sie greift Mechli nicht an, liest Mechli nicht automatisiert aus und umgeht keine Grenzen der Software.
- Sie sichert wichtige Daten zusätzlich über den Export in «Daten & Export».
8. Daten der Garage
Die Daten, die die Garage in Mechli erfasst, gehören der Garage. Mechli bearbeitet sie nur nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag, der Teil dieser AGB ist.
Die Garage kann ihre Daten jederzeit in «Daten & Export» als Excel-Datei herunterladen. Nach dem Ende des Vertrags löscht Mechli sie nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
9. Verfügbarkeit
Mechli bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb, garantiert ihn aber nicht. Wartungen kündigt Mechli, wenn möglich, vorher an und legt sie in ruhige Zeiten.
10. Haftung
Mechli haftet für Schäden, die Mechli absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz es erlaubt.
In jedem Fall ist die Haftung auf die Beträge begrenzt, die die Garage in den letzten 12 Monaten bezahlt hat. In der Testphase haftet Mechli nur für Absicht und grobe Fahrlässigkeit.
11. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Registrierung und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Garage kann ihn jederzeit kündigen; ein laufendes Lizenzjahr wird nicht zurückerstattet.
Mechli kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Lizenzjahrs kündigen, in der Testphase jederzeit mit 30 Tagen Frist. Aus wichtigem Grund, etwa bei Missbrauch, kündigen beide Parteien fristlos.
12. Änderungen dieser AGB
Mechli kündigt Änderungen mindestens 30 Tage vorher per E-Mail und in Mechli an. Ist die Garage nicht einverstanden, kann sie auf das Inkrafttreten kündigen; sonst gelten die neuen AGB.
13. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist Sennwald SG, der Sitz von Mechli. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig.